Hier gilt das zu § 66a TKG Gesagte entsprechend.
Unter der Preisansage ist die mündliche Nennung des vom Endnutzer für die Inanspruchnahme eines Dienstes zu zahlenden Preises zu verstehen. Die mündliche Nennung des Preises muss bei jeder Anwahl einer Rufnummer für bestimmte Dienstearten erfolgen.
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