Die Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der Kostensenkungs-RL neu in das TKG eingeführt und setzt Art. 7 Abs. 1 Kostensenkungs-RL um. Die zentrale Bereitstellung von Informationen über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten ist ein Grundsatz, der bereits in der Dienstleistungsrichtline vorgesehen war, und in der Kostensenkungs-RL übernommen wurde.
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