Eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist durch eine Anpassung von Abschlüssen früherer Zwischenberichtsperioden des laufenden Jahres und vergleichbarer Zwischenberichtsperioden des Vorjahres darzustellen. Übergangsregelungen, die von einem neuen Standard vorgeschrieben werden, bilden eine Ausnahme hierzu (vgl. IAS 34.43). Ziel ist, dass nur eine einzige Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf eine bestimmte Gruppe von Geschäftsvorfällen über das ganze Geschäftsjahr hin angewendet wird (vgl. IAS 34.44). Ansonsten wären Analyse und Verständlichkeit der Zwischenabschlüsse erschwert (vgl. IAS 34.45).
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