Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens v. 17. 8. 2017 (BGBl I 2017, S. 3202) trat, soweit sich nicht ausdrücklich im Folgenden etwas anderes ergibt, am Tag nach seiner Verkündung in Kraft (Art. 18 Abs. 1). Dies war der 24. 8. 2017.
Seiten 593 - 598
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.