Die Finanzberichterstattung eines (börsennotierten) Unternehmens besteht regulär aus einer Vielzahl an Komponenten. Diese dienen einerseits der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und andererseits der (freiwilligen) Unternehmenskommunikation. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem (Konzern-)Jahresabschluss zu. Vielfach ist er Bestandteil des Geschäftsberichts, der neben der gesetzlichen oder allgemeinen Information über das Unternehmen/den Unternehmensverbund häufig auch gezielt als Marketinginstrument genutzt wird. Während es für die detaillierte Gestaltung des Geschäftsberichts und einzelner Elemente der Finanzberichterstattung keine (zwingend anzuwendenden) Vorschriften gibt, sind bei der (Konzern-)Jahresabschlusserstellung und -veröffentlichung die maßgeblichen Bilanzierungsnormen zu beachten.
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