Gegenstand der Bewertung und damit Bewertungsobjekt sind in den endorsed IFRS im Zugangszeitpunkt die zu aktivierenden Vermögenswerte. In weiten Teilen des Sachanlagevermögens bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach den Vorschriften des IAS 16 respektive IAS 40 den maßgeblichen Bewertungsmaßstab im Zugangszeitpunkt. Daneben kennen die endorsed IFRS in IAS 41, der aufgrund seiner Beschränkung auf den Bereich der Landwirtschaft allerdings von begrenzter Bedeutung ist und im Folgenden nicht näher betrachtet wird, auch die Zugangsbewertung basierend auf dem Fair Value des Vermögenswertes. Im letzteren Fall bedarf es aufgrund der durchgehenden Bewertung zum Fair Value keiner Unterscheidung mehr zwischen Zugangs- und Folgebewertung. Stehen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Verfügung, so regeln die endorsed IFRS die Bestimmung des Zugangswertes in einigen Fällen explizit, bspw. bei Tauschvorgängen oder bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen. In beiden genannten Fällen ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Fair Value oder ein anderer Wert den relevanten Bewertungsmaßstab zum Zugangszeitpunkt darstellt.
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