Dieser Anh. IV EU-ProspV enthält gegenüber Anh. IX EU-ProspV die für Schuldtitel und derivative Wertpapiere strengeren Anforderungen, da er auf Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100.000 Euro anzuwenden ist, die häufig auch von nicht qualifizierten Anlegern erworben werden. Nicht qualifizierte Anleger haben in der Regel nicht die Möglichkeiten, sich über einen Emittenten zu informieren, während sich qualifizierte Anleger wie bspw. Banken und Versicherungen ausreichende Kenntnisse über Emittent und Emission auch ohne Prospekt verschaffen können. Insofern ging der Verordnungsgeber davon aus, dass alle Angaben, die für die Beurteilung des Emittenten notwendig sind, auch im Prospekt enthalten sein müssen. So müssen hier bspw. Angaben zu Investitionen, neuen Produkten und Märkten, Trendinformationen gemacht werden, die im Rahmen von Wertpapierprospekten mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro nicht verlangt werden.
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