Die Einschaltung von externen Sachverständigen ist ein wichtiges Instrument für Aufsichtsräte, um ihrer Funktion als Kontrollorgan der Unternehmensführung, insbesondere in Fällen der vermuteten Beteiligung des Managements an dolosen Handlungen, gerecht zu werden. Eine Erkenntnis aus aktuellen Fällen von Wirtschaftskriminalität ist, dass die Möglichkeiten des § 111 Abs. 2 AktG, der dem Aufsichtsrat zu diesem Zweck zur Verfügung steht, einer besseren Sichtbarkeit bedürfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-12 |
Seiten 203 - 206
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: