Der Bankkalkulation werden im Schrifttum regelmäßig zwei Aufgabenbereiche zugewiesen, nämlich die Kontrollfunktion und die Lenkungsfunktion. Im Gegensatz zur industriellen Kostenrechnung, der nach einhelliger Auffassung im neueren Schrifttum auch eine Dokumentationsfunktion zukommt, wird die letztgenannte Funktion nicht erwähnt. Gleichwohl ist im Folgenden ihre Existenz nachzuweisen und ihre Bedeutung aufzuzeigen. Abschließend ist zu zeigen, wie sich Vor- und Nachkalkulation des Zinsgeschäfts aufgabenbezogen darstellen.
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