Bei internen Untersuchungen kommt es regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer und deren Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Hieran schließt sich die Frage an, ob und wie ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und dessen Rechtsanwälte anlässlich einer Befragung aufzuklären ist. Der Aufsatz versteht sich, auch aus rechtsvergleichender Sicht, als Plädoyer für eine Pflicht zur Aufklärung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-25 |
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