Nach der Verschnaufpause des Jahreswechsels lassen sich derlei schräge Überschriften, manch überdrehte Berichte und schiefe Meldungen aus 2018 zur größten Datenschutzreform der vergangenen Jahrzehnte bereits mit etwas mehr Nüchternheit ertragen. Zeit also für eine kurze Rückschau in die aufgeregten Monate der zweiten Hälfte des alten Jahres. So manches Mal lag dem geneigten Beobachter der Szenerie die Abwandlung eines bajuwarischen Stoßgebets auf der Zunge: „Herr, schmeiß’ Datenschutzwissen herab!“ Anders schien es kaum erträglich, welch unrichtige Aussagen oft durch die Medienlandschaft geisterten, wenn es um das neue europäische Datenschutzrecht ging. Da wurde selbst in Qualitätsmedien davon schwadroniert, dass man von nun an für fast alles, was man mit Daten macht, eine Einwilligung bräuchte. Oder, dass man von nun an doch tatsächlich jedes Unternehmen nach Auskunft über die Verwendung der eigenen Daten fragen könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-12-27 |
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