Neues Jahr, neues Datenschutzrecht, neues Glück? Die Einigung zur Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Ringen um eine Nachfolgeregelung zum invalidierten Safe Harbor-Abkommen drängten zu Beginn des Jahres alle anderen Datenschutz-Themen an den Rand – und das mit Recht. Denn etwas Bedeutenderes als eine komplette Umwälzung der Kodifizierung eines ganzen Themengebietes kann man sich in der Rechtsentwicklung kaum vorstellen. Dennoch bleiben weitere Felder, auf denen die Entwicklung alles andere als abgeschlossen ist. Ein paar Beispiele für aktuelle und liegengebliebene Aufgaben der Datenpolitik seien im Folgenden in Erinnerung gerufen. Manches davon ließe sich bei Gelegenheit der Umstellung auf die Grundverordnung sogar mit erledigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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