Die Möglichkeiten zur Verwendung von Rahmenwerken in der nichtfinanziellen Erklärung sind vielfältig und laufen bisweilen einer Vergleichbarkeit zuwider. Dies betrifft auch die klimabezogene Berichterstattung. Der von der EU-Kommission am 20.6.2019 veröffentlichte, unverbindliche Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung nennt zu nachhaltigkeitsbezogenen Rahmenwerken etwa mit TCFD, CDP und CDSB auch klimabezogene Rahmenwerke. Dieser Beitrag zeigt zunächst die Einbettung der Klimabericht erstattung im Rahmen der Unternehmensberichterstattung auf und gibt einen Überblick über klimabezogene Rahmenwerke. Im Anschluss wird die Anwendung von klimabezogenen Rahmenwerken wie auch der TCFD-Umsetzungsprozess anhand der nichtfinan ziellen Berichterstattung der im DAX30, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 untersucht. Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der DAX-Indizes sowie – sofern sinnvoll möglich – nach DAX-Supersektoren und Berichtsvarianten gewürdigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2020.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-02 |
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