„Bilanzbetrug stellt auch in Zukunft ein ernsthaftes Problem und eine Bedrohung für die Kapitalmärkte und die Investoren dar. Die Anstrengungen zur Vermeidung von Bilanzskandalen dürfen deshalb nicht nachlassen“. Diesem Zitat von Peemöller aus dem Jahr 2006 ist zuzustimmen. Obwohl die Reglementierung der Prüfung in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht Veränderungen erfahren hat, um der Gefahr von manipulierter Rechnungslegung zu begegnen, ist das Ende der Reformbewegungen vermutlich noch nicht erreicht. Im Nachgang der in den Medien stark präsenten Unternehmenszusammenbrüche Anfang des 21. Jahrhunderts erfolgten weltweit zügige Reaktionen. Ob einzelne neue Gesetze oder privatrechtliche Regulierungen schon ihre (volle) Wirkung entfaltet haben bzw. ob die ihnen zugeschriebenen Verbesserungen tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen werden, vermag noch nicht abschließend beurteilt zu werden. Allein dass in der jüngsten Vergangenheit kein ‚zweites Enron’ aufgetreten ist, bedeutet nicht, dass das Risiko nicht mehr bedeutsam ist. Im Gegenteil: Accounting Fraud wird sich in der Unternehmenswelt nie gänzlich ausschließen lassen, daran besteht kein Zweifel. Dies liegt in der Natur des Menschen begründet: Es wird immer wieder Personen geben, die aus unterschiedlichster Motivation heraus Bilanzbetrug begehen. Zunächst klingt diese Einschätzung negativ. Auf den zweiten Blick wird allerdings deutlich, dass dies keinesfalls heißt, dass es den Handelnden nicht einerseits so schwer wie möglich gemacht werden muss und andererseits die größtmöglichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um falsche Angaben in der Rechnungslegung aufzudecken, die Täter zu ermitteln und sie zur Rechenschaft zu ziehen.
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