Im Folgenden betrachte ich die Bilanzierung der Emissionsrechte gemäß IAS/IFRS im Wesentlichen anhand der vom IASB zurückgezogenen Interpretation IFRIC 3, da IFRIC 3 letztendlich die einzige Verlautbarung des IASB zur Bilanzierung von Emissionsrechten darstellt. Anhand des IFRIC 3 kann man die Systematik der Bilanzierung der Emissionsrechte sowie die damit verbundene Problematik sehr gut veranschaulichen. Die sinnvolle Bilanzierung erfordert Modifikationen der Methode des IFRIC 3, die ebenfalls aufgezeigt werden.
Am 2.12.2004 hatte das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), das Interpretationskomitee des International Accounting Standards Boards (IASB) auf Basis des im Mai 2003 vorgestellten Entwurfes IFRIC D1 die Interpretation IFRIC 3 zur Bilanzierung der CO 2 -Zertifikate verabschiedet. Das IFRIC wollte auf diese Weise vor Beginn des EU-Emissionshandels und der Bilanzierungspflicht nach IAS/IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in den damals 25 Mitgliedstaaten der EU die Basis für eine einheitliche Auslegung der internationalen Rechnungslegungsstandards bezüglich des Treibhausgashandels schaffen. Der IFRIC 3 wurde aufgrund von Schwächen, die im Weiteren erläutert werden, wieder zurückgezogen, ist aber bis heute relevant, da keine Nachfolgeregelung erlassen wurde und er in modifizierter Form weiterhin angewandt wird.
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