Die in den letzten Jahren stark zunehmende Anzahl an Vermögensschädigungen bei Unternehmen, i. d. R. ausgelöst durch einmalige und besondere Geschäftsvorfälle, hat in der Öffentlichkeit dem Begriff Compliance eine hervorgehobene Bedeutung zukommen lassen.
Das Wort „Compliance“ (englisch: Befolgung) bezeichnet allgemein die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien. Bezogen auf das Unternehmensumfeld (Corporate Compliance) wird der Begriff verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilliger Regelungen und Kodices in Unternehmen zu bezeichnen. Die Sicherstellung von Corporate Compliance hat durch organisatorische Maßnahmen zu erfolgen. Hierzu richten nicht nur Unternehmen aus dem Sektor der Finanzdienstleistungen Compliance-Abteilungen ein, welche z. B. die Einhaltung von nationalen und internationalen Vorschriften gegen kriminelle Handlungen, Marktmissbrauch, Datenschutz, Insiderhandel oder Geldwäsche überwachen sollen. Auch bei Produktions- und Dienstleistungsunternehmen werden zunehmend Compliance-Beauftragte und Compliance-Abteilungen eingerichtet. Diese richten ihre Aufgaben sowohl auf vergangenheitsbezogene Sachverhaltsaufklärungen als auch auf die zukunftsorientierte Einführung von Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Regelungen. Mittlerweile gilt Compliance als ein bedeutendes Element einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance.
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