Durch die Umsetzung des Artikels 41 der 8. EU-Richtlinie (Abschlussprüferrichtlinie) im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt eine Aufwertung der Internen Revision. Lt. Entwurf des BilMoG wird dem Aufsichtsrat die Überwachung der Wirksamkeit der Internen Revision über § 107 Abs. 3 AktG-E bzw. § 38 Abs. 1a GenG-E nochmals explizit ins „Stammbuch“ geschrieben. Über § 342f HGB-E („Prüfungsausschuss“) ist die Übertragung auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB-E geplant.
Angesichts dieser Konkretisierung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats bezüglich der Internen Revision gewinnt ein in sich geschlossenes, international und von den Aufsichtsbehörden anerkanntes Regelwerk – wie das Internationale Regelwerk der Beruflichen Praxis (IPPF) des IIA – zwangsläufig an Bedeutung.
Sowohl das IPPF als auch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) enthalten als wesentlichen Baustein zur Qualitätssicherung einer Internen Revision bzw. eines Internen Revisors die Verpflichtung, die Weiterentwicklung von berufsrechtlichen Regelungen zu verfolgen.
Ziel dieses Artikels ist daher die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im IPPF. Hierbei wird auch der überarbeitete Quality Assessment (QA)-Leitfaden des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) als ergänzende nationale Regelung miteinbezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2008.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-02 |
Seiten 106 - 109
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