Korruptionsbekämpfung in Unternehmen und der öffentlichen Hand besteht in der Regel aus präventiven und repressiven Maßnahmen. Beide sind gleich wichtig. Vor allem im repressiven Bereich stellt sowohl für Unternehmen und die öffentliche Hand als auch für Strafverfolgungsbehörden die Informationsbeschaffung das größte praktische Problem dar. Die Schwierigkeit besteht hier vor allem darin, dass man – wie hinlänglich bekannt – die Korruption als „opferlose Straftat“ bezeichnet, d. h.: Aufgrund des Zusammenwirkens von Auftragnehmern und dem zuständigen Vertreter des Auftraggebers ist der Geschädigte an der Begehung der Straftat zunächst nicht beteiligt. Ohne eine gezielte Information oder Zufälligkeiten wird er vielfach nicht einmal von diesen Straftaten zum eigenen Nachteil erfahren. Auf der anderen Seite legen die Beteiligten größten Wert auf Diskretion und Vertuschung, wobei dieses Vorgehen vielfach von Erfolg gekrönt ist. Das im Verborgenen bleibende Handeln der Täter ist aus deren Sicht umso notwendiger, als die mit der Korruption verbundenen Schäden zum Teil gewaltige Dimensionen erreichen, die sich auf der anderen Seite in deren Profit niederschlagen.
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