In einer Zeit, wo neue Gesetze gerne mit eingängigen Bezeichnungen wie „Gute- Kita-Gesetz“ bedacht werden, darf natürlich auch der spröde Datenschutz nicht zurückstehen. So hatte der Bundesgesetzgeber erkannt, dass der „Entwurf zu einem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ keinen sehr griffigen Titel trägt und ihn freundlicherweise verkürzt zu „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“. Während sich über das dort offiziell fehlende Fugen-S noch trefflich stolpern lässt, erleichtert die weitere Abkürzung zu „ TTDSG“ die Befassung mit der Materie doch spürbar. Abgesehen davon: Wie innovativ ist es nun, das neue Gesetz?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-30 |
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