Nach einem weiteren Jahr der Praxisbewährung stehen die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in ihrer nunmehr sechsten Überarbeitung fest. Die augenfälligsten Neuerungen betreffen wie schon im vergangenen Jahr Fragen der Vorstandsvergütung, namentlich die Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums für das Vergütungssystem, sowie – abermals – die anzustrebende Deckelung von Abfindungen bei vorzeitiger Mandatsbeendigung. Im Hinblick auf das Kontrollorgan selbst verliert der Kodex einerseits eine Anregung zur zeitlichen Staffelung der Bestellperioden bei der Besetzung der Anteilseignerbank, gewinnt indes im Bereich der Rechnungslegung eine Empfehlung zur Befassung mit Zwischenfinanzberichten hinzu. Dieser Beitrag stellt die jüngsten Neuerungen vor und unterzieht sie einer knappen Bewertung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-06 |
Seiten 216 - 220
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