Neben den Entwicklungen auf europäischer Ebene mit den entsprechenden Auswirkungen im nationalen Recht waren in Österreich insbesondere auch die konkreten Probleme in der Corporate Governance einzelner Banken die Treiber für die Gestaltung der Pflichten und Aufgaben von Bankaufsichtsräten. Gesetzliche Verankerung finden diese einerseits im Gesellschaftsrecht, andererseits im Bankwesengesetz (BWG). Aufgrund der Struktur des österreichischen Bankensystems erfolgt die Fokussierung im vorliegenden Beitrag auf das Aktienrecht unter Einbezug der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex. In den spezialgesetzlichen Bestimmungen des BWG stehen die die Tätigkeit des Aufsichtsrates betreffenden strengeren Vorschriften ganz im Zeichen der aufsichtsrechtlichen Ziele. Dies sind Regelungen über die Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates, Anforderungen an die Person des Aufsichtsratsvorsitzenden, besondere Bestimmungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften, zu Ausschüssen des Aufsichtsrates sowie zu Aufgaben im Zusammenhang mit der internen Revision. Schließlich ist auch auf die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Staatskommissionär als Organ der Bankenaufsicht einzugehen.
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