Wenn keine familieninterne Nachfolgelösung darstellbar ist, bietet auch der Gang an die Börse (auch Going Public oder IPO/Initial Public Offering) die Möglichkeit zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Gleichwohl wird das IPO in den seltensten Fällen ausschließlich aus diesem Anlass betrieben. Der Börsengang ermöglicht den Handel des in Aktien eingeteilten Grundkapitals der Gesellschaft an einer Wertpapierbörse und ist in erster Linie darauf gerichtet, Kapital durch die Ansprache einer Vielzahl von neuen externen Investoren einzuwerben (siehe hierzu auch den Beitrag in Kap. I von Sommer, Godron Ziff. 2.4). Dies wird in der Regel durch eine Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot der Aktien und/oder durch Abgabe von Aktien aus Altaktionärsbesitz (sog. Umplatzierung) erreicht. Dazu muss das Unternehmen formale sowie vom Kapitalmarkt und den Investoren gestellte Kriterien erfüllen, worauf unter Ziffer 3 ausführlich eingegangen wird.
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