Der oben erwähnte Satz wird gerne zitiert. Aber hat dieser seine Berechtigung? Insbesondere bei einer Ansprache der Compliance? Oder kann bei einer Meldung relevanter Sachverhalte eine Denunziation – bzw. der Vorwurf, dass es sich um eine Denunziation handelt – ausgeschlossen werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
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