Warum ist die Einrichtung eines Prüfungsausschusses für ein Institut sinnvoll und wichtig? Wie stellt sich der rechtliche Rahmen der Ausschussbildung dar? Wie sind Prüfungsausschusssitzungen formal und inhaltlich auszugestalten? Diese Fragen beleuchtet der folgende Beitrag.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht die Bildung eines Prüfungsausschusses erstmals gesetzlich vor und greift damit die insbesondere auch europarechtlich initiierte Tendenz der zunehmenden Delegation von Aufgaben des Aufsichtsrates an einen fachlich qualifizierten Ausschuss auf. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die MaRisk ergänzen und konkretisieren die aktienrechtlich normierte Gremienorganisation. Letztlich ist es aber der Organisationsautonomie des Aufsichtsrates eines Instituts überlassen, die unternehmensindividuell angemessene Gremienorganisation zu implementieren und inhaltlich auszugestalten.
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