Der Gesetzgeber hat das Thema Compliance erkannt und verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, dabei ist die Umsetzung im Detail nicht immer praxistauglich. Aufgrund der Bundestagswahl im September 2013 ist derzeit nicht absehbar, wie sich die im Fluss befindliche Rechtslage entwickeln wird. Mit gewisser Verwunderung nimmt man zur Kenntnis, dass in Deutschland, anders als in 165 anderen Staaten, die Bestechung von Abgeordneten nicht strafbar ist. Die UN-Konvention gegen Korruption wurde von Deutschland zwar im Jahr 2001 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. Zum Schutz von Hinweisgebern hat die SPD-Fraktion im Februar 2012 vor dem Hintergrund des Urteils des EGMR vom 21. Juli 2012 den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinwGebSchG-Entw) vorgelegt. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für Hinweise von Beschäftigten für die Aufdeckung von Missständen und Kriminalität, die aus Unternehmen heraus begangen werden, zu schaffen.
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