Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung plant der deutsche Gesetzgeber eine weitere Reform des handelsrechtlichen Rechnungslegungsrechts. Der vorgelegte Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) enthält zahlreiche durchgreifende Änderungen zum Jahres- und Konzernabschluss. Eine der umstrittensten Maßnahmen dürfte der vorgeschriebene Ansatz des über den Anschaffungskosten liegenden Zeitwertes (fair value) für bestimmte Finanzinstrumente sein. Die geplante neue Bewertungsvorschrift des § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB-E basiert auf der sog. EG-Fair Value-Richtlinie, die allerdings den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung zahlreiche Wahlrechte lässt. So können sie die Anwendung der fair value-Methode bei der Bewertung von Finanzinstrumenten entweder gestatten oder vorschreiben. Sie können darüber hinaus bestimmen, ob die Regelung alle Gesellschaften betrifft oder auf einzelne Gruppen von Gesellschaften beschränkt wird. Den Mitgliedstaaten steht auch offen, die Regelung auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auszudehnen. Die neue Vorschrift weist Gemeinsamkeiten zum IAS 39 auf, beschränkt sich in ihrem Anwendungsbereich allerdings auf Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken erworben wurden, während Sicherungsinstrumente davon unberührt bleiben.
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