Zur Aufstockung des Lizenzspielerkaders beziehungsweise um Spielerabgänge zu kompensieren, bieten sich grundsätzlich drei Möglichkeiten an: sog. Eigengewächse, erworbene Spieler und Leihspieler. Die Intention eines Ausleihgeschäfts liegt darin begründet, einerseits nicht eingesetzten Spielern bei einem anderen Klub Spielpraxis zu ermöglichen. Sie sollen dadurch an den Kader herangeführt werden. Andererseits wird versucht, Transfererlöse zu erzielen beziehungsweise zumindest Gehaltszahlungen einzusparen. In der Fußball-Bundesliga waren in der Spielzeit 2011/2012 23 Spieler ausgeliehen und 73 verliehen, während dieses Transfermodell im Ausland auf eine größere Resonanz stößt. Die Ausleihgeschäfte sind von der Arbeitnehmer- beziehungsweise Spielerüberlassung zu trennen. Im argentinischen Fußball überließ ein Erstligist in den Achtzigerjahren einem Drittligisten gegen Zahlung eines Überlassungsentgelts die komplette Mannschaft, um die Qualifikationsspiele um den Aufstieg zu absolvieren. Es ist denkbar, dass ein Klub einen oder mehrere seiner Lizenzspieler unter der Voraussetzung des Einverständnisses des/der entsprechenden Spieler/s einem anderen Klub bis zum Saisonende überlässt, ohne die Arbeitsverträge aufzulösen. Die Arbeitsleistung soll sodann beim neuen Klub erbracht werden, während die Entlohnung entweder vom abgebenden oder aufnehmenden Klub geleistet werden könnte.
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