Die Anforderungen an eine Datenschutz-Folgenabschtzung bergen fr die Praxis Unsicherheiten, die vor allem auf unbestimmten Rechtsbegriffen und der Innovationsfunktion der Folgenabschtzung beruhen. Eine Datenschutz-Folgenabschtzung muss detailliert darlegen, dass der Verantwortliche vor Einsatz des Verfahrens den identifizierten Risiken mit geeigneten Abhilfemanahmen begegnet. Im Zentrum hierbei steht die risikobasierte Einzelfallprognose. Beim Einsatz von neuen Datenverarbeitungsverfahren jeglicher Art sollte der datenschutzrechtlichen Vorabbetrachtung mit Untersttzung des Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle im Unternehmen zukommen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.01.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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