Sind Datenverarbeitungen im Bereich des Forderungsmanagements unter der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung weiterhin möglich? Müssen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen? Der folgende Beitrag gibt anhand der endgültigen Fassung der Verordnung, die ab 2018 gilt, erste Antworten und befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Erlaubnissen und der Wahrung des Zweckbindungsgrundsatzes im Bereich der Inkassodienstleistungen. Die Ausführungen sollen darauf aufmerksam machen, dass eine frühzeitige Befassung mit den Neuregelungen für die Unternehmen unerlässlich ist, um die erforderlichen Prozessumstellungen rechtzeitig veranlassen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-16 |
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