Die periodischen Prüfungen von Banken können zunächst unterschieden werden nach ihrer gesetzlichen Grundlage in
• handelsrechtliche Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses, die in gleicher Form bei allen Kapitalgesellschaften sowohl im Bankenbereich als auch im Nichtbankenbereich durchgeführt werden,
• aufsichtsrechtliche Prüfungen, die die Jahresabschlussprüfung um aufsichtsrechtliche Elemente ergänzen, wie beispielsweise die Prüfung des Anzeigewesens, oder eigenständige Prüfungen darstellen, wie beispielweise die Prüfung des Depotgeschäfts oder die Prüfung nach § 36 WpHG, sowie
• gesellschaftsrechtliche (rechtsformabhängige) Prüfungen, wie die Prüfung eines Abhängigkeitsberichts (§ 313 AktG) oder die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 GenG/§ 53 HGrG).
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