Neben den rechtlichen Vorgaben bedarf es auch technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Datenschutz (Sicherheit der Verarbeitung) zu gewährleisten. Dies haben selbstverständlich auch Vereine zu beachten. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen kommen für Vereine in Betracht? Dies lässt sich insbesondere anhand folgender „Leitplanken“ aus Art. 32 DSGVO beantworten:
– Stand der Technik,
– Kosten der Maßnahme,
– Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung,
– Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
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