Der IDW PS 980 definiert „Überwachung und Verbesserung“ als eines der Grundelemente eines Compliance-Management- Systems (CMS). Die Wirksamkeit des CMS muss gleichzeitig — als Bestandteil des Risikomanagementsystems — vom Aufsichtsrat überwacht werden. Regelmäßig wird das CMS außerdem der Kontrollpflicht der Geschäftsleitung unterliegen, die die operative Ausgestaltung des CMS an eine entsprechende Abteilung delegiert haben wird. Wie stehen diese Überwachungs-, Verbesserungs- und Kontrollaufgaben, die unterschiedlichen Hierarchieebenen zuzuordnen sind, zueinander im Verhältnis? Wie können sich Überwachungsverantwortliche auf die Tätigkeiten anderer verlassen? Welche Rolle spielen die Interne Revision und unternehmensexterne Prüfer?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-29 |
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