Wie bereits dargestellt finden Verwendungsbeschränkungen sowohl im Subventionsrecht als auch im Steuerrecht Anwendung. In diesem Abschnitt soll nun zunächst die Figur der Verwendungsbeschränkung im Steuerrecht betrachtet werden.
Verwendungsbeschränkungen im Steuerrecht werden selten ausdrücklich als solche bezeichnet und sind auch nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Es bleibt also zunächst die Frage, an welchen Stellen in dem nicht gerade als übersichtlich bekannten deutschen Steuerrecht Verwendungsbeschränkungen enthalten sein könnten.
Verwendungsbeschränkungen setzen zunächst logisch zwingend Steuervergünstigungen voraus. Eine Verwendungsbeschränkung ist im Steuerrecht stets Teil einer, wie auch immer gearteten Steuervergünstigung. Voraussetzung ist weiterhin, dass an die Verwendung eines Gegenstandes zu einem bestimmten Zweck angeknüpft wird. Eine Strafbarkeit wegen Zweckentfremdung setzt somit voraus, dass Steuervergünstigungen vorliegen, die an die Verwendung einer Sache anknüpfen.
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