In Anbetracht der Vielzahl bekannter Fälle von systematischem Fehlverhalten durch Unternehmen, stellt sich wohl kaum noch die Frage nach dem „ob“, sondern vielmehr nach dem „wie“, wenn wir von Compliance und Compliance-Management-Systemen sprechen.
Allianz, Daimler, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Siemens, Volkswagen, Wirecard – die nicht abschließende Liste ehemaliger und aktueller DAX-Konzerne mit einem oder mehreren veritablen Compliance-Verstößen in ihrer Historie
ließe sich beliebig weiterführen. Kaum weniger beeindruckend als dieses Konglomerat von Schwergewichten der deutschen Wirtschaft sind die Folgen, die u. a. durch das Versagen von internen Kontrollsystemen begünstigt wurden:
Gefängnisstrafen und Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, Bußgelder und Strafzahlungen gegen die Unternehmen sowie die Kosten für die Aufarbeitung durch Berater und Anwälte sind nur einige der offensichtlicheren
Konsequenzen. Der Reputationsschaden und Innovationsverlust für die betroffenen Unternehmen sowie der volkswirtschaftliche Schaden durch vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte „Non-Compliance“ sind oft viel schwerer zu kalkulieren und doch nicht minder gravierend.
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