Die IFRS regeln die Zwischenberichterstattung mit dem IAS 34, der (erst) im Februar 1998 veröffentlicht wurde. IAS 34 enthält Regelungen für den Inhalt eines Zwischenberichts, über evtl. notwendig werdende Angaben in jährlichen Abschlüssen im Falle des Zusammenfallens des Endes einer Zwischenberichtsperiode mit dem Geschäftsjahresende, zur Erfassung und Bewertung sowie zur Anpassung bereits dargestellter Zwischenberichtsperioden. IAS 34 selbst verpflichtet aber nicht zur Aufstellung von Zwischenberichten, sondern regelt Form und Inhalt von Zwischenberichten, die aufgrund anderer Verpflichtungen, z.B. durch Regierungen, Aufsichtsbehörden, Börsen und Standardsetter nach IAS 34 zu erstellen sind. Es wird lediglich Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, in IAS 34.1 empfohlen, Zwischenberichte zum Ende der ersten Hälfte des Geschäftsjahres bereitzustellen und diese innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Zwischenberichtsperiode verfügbar zu machen.
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