Die Vergleichbarkeit von Abschlüssen verschiedener Unternehmen stellt für die professionellen Nutzer von Bilanzanalysen eine zwingende Voraussetzung für die Generierung aussagekräftiger Entscheidungsgrundlagen dar. Aus diesem Grund besitzt die Frage, inwieweit die IFRS die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit beeinflussen, eine hohe Bedeutung für die Finanzanalyse. Die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit von Abschlüssen wird durch die Möglichkeiten, die ein Rechnungslegungssystem einem Bilanzierenden zur Vornahme bilanzpolitischer Gestaltungen einräumt, und deren Eliminierbarkeit determiniert. Dies gilt zum einen für die Anzahl expliziter Wahlrechte, die ein Bilanzierungssystem gewährt, zum anderen für die implizite Bilanzpolitik, die einem Bilanzierenden in Form von faktischen Wahlrechten und Ermessensspielräumen zur Verfügung steht. Das IASB hat diese Problematik erkannt, im Zuge des Improvement Project die Anzahl der expliziten Wahlrechte deutlich reduziert und die Angabepflichten eines Bilanzierenden zur Ermessensausübung bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie bei der Erläuterung des Schätzermessens eines Bilanzierenden erheblich ausgeweitet.
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