Erwerbsmethode und Kapitalkonsolidierung sind eng miteinander verbunden. Beide betreffen das Kapital bzw. Nettovermögen des Tochterunternehmens. IFRS 3 regelt mit der Erwerbsmethode besondere Bewertungsvorschriften für den Fall eines Unternehmenszusammenschlusses (IFRS 3.4). Danach sind die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens aus der Sicht der Unternehmensgruppe vollständig zu identifizieren, klassifizieren und neu zu bewerten (IFRS 3.5 lit. c). Durch die Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens findet somit ein Perspektivenwechsel statt: weg von Einzelabschluss hin zum Konzernabschluss.
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