Ausgangspunkt einer quantitativen Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagementprozess sind die im Rahmen der Risikoinventur (vgl. hierzu Kapitel 3a) als wesentlich identifizierten ESG-Faktoren. Nach der Definition im EBA Report (European Banking Authority, 2021) bezeichnen ESG-Faktoren umwelt- und klimabezogene, soziale oder Governance-Angelegenheiten, die die Finanz- oder Solvenzsituation eines Unternehmens, Staates oder Individuums beeinflussen. Die Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit zeigen aber auch, dass dem Themenfeld ESG zuzuordnende Risikotreiber wie Krieg, Lieferkettenunterbrechungen und Rohstoffverfügbarkeit die Transition der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zunehmend stärker beeinflussen als die klassischen ESG-Aspekte und sowohl in der Risikoinventur als auch in der Ausgestaltung der Szenarios berücksichtigt werden sollten. Als ESG-Risiko bezeichnet man das Risiko einer negativen finanziellen Auswirkung auf Basis von Änderungen der entsprechenden ESG-Einflussfaktoren (z. B. (European Banking Authority, 2021)), wobei klimabezogene Risiken zusätzlich noch in physische und transitorische Risiken sowie, in Abhängigkeit des Zeithorizontes ihres Wirkens, in akute und chronische Risiken eingeteilt werden. Diese Unterscheidung ist insbesondere auch vor dem Hintergrund einer quantitativen Modellierung von Bedeutung. Abbildung 1 zeigt zusammenfassend die Kategorisierung der Klimafaktoren und -risiken.
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