Die Finanzkrise des Jahres 2008 hat die Schwächen des europäischen Systems der Abschlussprüfungen deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Die Europäische Kommission hat nun konkrete Vorschläge für umfassende Umbrüche im Sektor vorgelegt. Das IDW befindet die Vorschläge als nicht akzeptabel.
In den am 30. November 2011 verabschiedeten Vorschlägen des für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen Kommissars Michel Barnier wird zum einen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und werden zum anderen strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer eingeführt, um insbesondere die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken. Zudem soll auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl gesorgt werden, da dieser derzeit de facto von vier großen Gesellschaften beherrscht wird, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers („die großen Vier“).
Kernpunkte der Vorschläge umfassen:
- Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren
- Obligatorische Ausschreibung für Unternehmen von öffentlichem Interesse bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers
- Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen und ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen
- Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA)
- Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa durch Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften
- Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften
Das IDW hatte bereits im August die Vorschläge von EU-Kommissar Michel Barnier zur Fortentwicklung der Abschlussprüfung als „Irrweg ohne Beispiel“ bezeichnet (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 28. August 2011) und insbesondere kritisiert, dass dadurch nachhaltig in die Autonomie der Gesellschafter der geprüften Unternehmen eingegriffen und gegen gesellschaftsrechtliche Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft verstoßen werde.
Auch die nun veröffentlichten Vorschläge würden laut dem Institut ihr eigentliches Ziel verfehlen. Die EU-Vorschläge setzten falsche Schwerpunkte, förderten damit eher die Konzentration im Prüfermarkt und wirkten mittelstandsfeindlich. Das IDW befürchtet u.a. Einbrüche bei der Prüfungsqualität und negative Auswirkungen auf die fachliche Expertise des Abschlussprüfers.
Laut IDW sei die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Kernelement für das Funktionieren der Abschlussprüfung. Belege für erneuten Reformbedarf seien bislang aber nicht ersichtlich. Eine sinnvolle Weiterentwicklung sieht das Institut nur in der europaweit vorzusehenden Beauftragung des Abschlussprüfers ausschließlich durch das Überwachungsorgan des Unternehmens (d.h. den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss). In dem nun folgenden Prozess der europäischen Gesetzgebung seien deutliche Veränderungen erforderlich.
Europaparlament und Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen. Laut EU-Kommission dürften die neuen Regeln frühestens in drei bis fünf Jahren umgesetzt sein.
Weitere Informationen: IDW
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