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Der Fall Wirecard  
24.03.2021

EY vor Untersuchungsausschuss: „Betrug ist nicht immer zu erkennen“

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
EY: „Für die Prüfer ist es unglaublich schwer zu erkennen, ob ein Geschäft existiert oder nicht.“ (Foto: GerhardSeybert/stock.adobe.com)
Im Betrugsskandal um die mittlerweile insolvente Wirecard AG steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) stark unter Druck.

Der scheidende Vorsitzende der EY-Geschäftsführung Hubert Barth musste sich jetzt vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags kritischen Fragen stellen. Man wisse noch nicht genau, was passiert sei, fasst der Informationsdienst des Bundestags hib die Aussagen Barths vom 22.3.2021 zusammen. Die Prüfenden hätten „nach bestem Wissen und Gewissen“ agiert. Bei einem Fall wie dem von Wirecard gelange sein Berufsstand an Grenzen. „Für die Prüfer ist es unglaublich schwer zu erkennen, ob ein Geschäft existiert oder nicht. Und vorsätzlicher Betrug ist nicht immer zu erkennen“, zitiert hib Barth.

„Keine Anhaltspunkte“ für Täuschung in der Bilanz 2018

Zeugen von EY mussten dem parlamentarischen Gremium Rede und Antwort stehen, nachdem sie bei einer Ladung im November 2020 die Aussage verweigert hatten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2021 waren die Zeugen nun von ihrer Schweigepflicht als Wirtschaftsprüfer entbunden.

Obwohl man Unregelmäßigkeiten etwa im Zusammenhang mit dem Wirecard-Geschäftszweig in Singapur festgestellt habe, habe man die Bilanz der Wirecard AG für das Jahr 2018 noch testiert, „weil die Unregelmäßigkeiten nicht unmittelbar die Rechnungslegung betrafen“, gibt hib die jetzt getroffenen Aussagen wieder. Zwar habe man schon für die Bilanz 2018 „Täuschung in Betracht gezogen und über das normale Maß hinaus nachgeforscht“. Es hätten sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben.

Bereits 2016 „alles erkannt“?

Der Ausschussvorsitzende Kay Gottschalk (AfD) erwähnte laut hib in derselben Sitzung ein neues, noch als geheim eingestuftes Papier, das Fragen aufwerfe, aber vermutlich auch entscheidende Antworten gebe. Demnach hätten nach EY-Prüfungsunterlagen vom März 2016 die EY-Prüfenden bereits damals Zweifel gehegt, ob das Geschäftsmodell von Wirecard überhaupt funktionieren kann.

Besonders großzügige Beraterverträge

Wirecard könnte die Vergabe von gut dotierten Beraterverträgen eingesetzt haben, um sich von Einzelpersonen und Institutionen eine wohlwollende Haltung zu erkaufen, fasst der Online-Dienst des Bundestags vorherige Zeugenbefragungen vom 18.3.2021 zusammen. Auf der Sitzung waren vor allem ehemalige Mitarbeiter der Wirecard AG geladen, darunter Stephan Freiherr von Erffa. Der ehemalige Leiter der Buchhaltungsabteilung sei befangen gewesen, heißt es in der Veröffentlichung. Viele Fragen habe er aus einer Grundhaltung heraus beantwortet, als habe es zwar Betrug bei Wirecard gegeben, aber nicht in systemischer Form, sondern nur in Einzelfällen.

Die Sitzungen des Wirecard-Untersuchungsausschusses fasst der Bundestag hier zusammen. Für die Sitzungen am 25./26.3.2021 sind Zeuginnen und Zeugen von der BaFin und ein Fondsmanager geladen.

(ESV/fab)

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