Das Außenwirtschaftsstrafrecht in seiner aF stand permanent im Kreuzfeuer der Kritik. Den Strafnormen wurde ein verwirrender Aufbau nachgesagt, sie seien schwer überschaubar, die häufigen Änderungen führten zu Rechtsunsicherheit und das Rechtsgebiet weise Überschneidungen zwischen seinen einzelnen Tatbeständen auf. Das Außenwirtschaftsstrafrecht habe sich damit seit den 1990er Jahren zu einer der unübersichtlichsten Materien des Nebenstrafrechts entwickelt. Von fast allen Seiten erfährt daher die Reform zum 1. September 2013 Zuspruch für die mit ihr verbundene Entzerrung der in §§ 33, 34 AWG aF enthaltenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände; sie soll – so heißt es – ihr Ziel erreicht haben. Die Normen seien nun für ihre Adressaten wesentlich verständlicher, Schieflagen beim Ausmaß der Strafbewehrung seien behoben worden und endlich sei die in der Praxis kaum zu bewältigende Erfassung von Verstößen gegen sog. Umgehungsverbote weggefallen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-22 |
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