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Konsequenzen aus dem Fall Wirecard  
28.10.2020

Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität veröffentlicht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern / ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Der Referentenentwurf ist noch innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. (Foto: merklicht.de/stock.adobe.com)
Der Fall Wirecard belastet die Reputation des Finanzplatzes Deutschland und führt auch zu Fragen nach der Rolle der Wirtschaftsprüfer in der Öffentlichkeit.

Nach dem Aktionsplan zur Stärkung der Bilanzkontrolle haben die Bundesministerien für Finanzen und Justiz jetzt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität veröffentlicht (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG).

Regulierung der Abschlussprüfung

Der Referentenentwurf ist noch innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Er zielt auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt ab und enthält Vorschläge zur weitergehenden Regulierung der Abschlussprüfung. So sollen künftig auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht Banken oder Versicherungen sind, ihren Abschlussprüfer nach spätestens zehn Jahren wechseln müssen, resümiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Außerdem soll die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet werden. Für Abschlussprüfer soll die Haftung erhöht werden – sowohl für kapitalmarktorientierte als auch für sonstige Pflichtprüfungen.

Das IDW hatte bereits im Juli mit dem Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle – Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“ Stellung bezogen.

Corporate Governance

Weitere Reformvorschläge betreffen vor allem die Corporate Governance von Unternehmen des öffentlichen Interesses, das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und Anpassungen im Bilanzstrafrecht. Die sehr umfangreichen und die Corporate Governance in vielfältiger Form betreffenden Änderungen des HGB und des Publizitätsgesetzes sind in Art. 11 bzw. Art. 13 enthalten. Beispielsweise geht es um die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a), die Einrichtung des Prüfungsausschusses (§ 324 HGB), unrichtige Versicherungen (§ 331a) und den Bestätigungsvermerk (§ 340n).

Bilanzskandale

Autoren: Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Dr. Harald Krehl, Dr. Stefan Hofmann, Jana Lack

Bilanzbetrug gibt es, seit es Bilanzen gibt. Zwar haben Gesetzgeber, Standardsetter und Regulierungsbehörden vielseitig auf wirtschaftskriminelle Verwerfungen reagiert, doch zeigen Fälle wie zuletzt Wirecard: Die Liste spektakulärer Bilanzskandale wächst ungebremst.

Wie Sie Methoden und Tricks von Bilanzbetrügern erkennen und Manipulationen vorbeugen, zeigt Ihnen dieses viel beachtete Buch anhand von 38 konkreten Einzelfallstudien.

  • Welche Umstände und Ursachen befördern kriminelles Handeln, wie effektiv ist der aktuelle Rechtsrahmen?
  • Wie sind typische Tatabläufe, wann wird ein Bilanzbetrug offensichtlich?
  • Welche Indikatoren und „Red Flags“ weisen auf Bilanzfälschungen hin, welche Warnsignale werden oft übersehen?
  • Welche Analyseinstrumente und welche Ratingmethoden haben sich bewährt?
  • Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich im Sinne der Grundsätze guter Corporate Governance?

Fünf ganz neue Fälle, teilweise von bislang beispielloser Dimension wie bei Wirecard, erweitern die umfassend aktualisierte 3. Auflage dieses Klassikers: Neue Fallstudien finden Sie neben Wirecard zur Infinus/FuBus-Gruppe, Toshiba Corporation KK, P&R und Steinhoff International Holdings N. V.


(ESV/fab)
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