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25. Münchner Unternehmenssteuerforum  
28.06.2018

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen als Spielwiesen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Gewerbesteuer gab Anlass zur Diskussion (Foto: magele-picture/fotolia.com)
Die Gewerbesteuer im Kreuzfeuer: Kritik an Friktionen und Beliebigkeiten bei der Anwendung aufgrund fragwürdiger sachlicher und territorialer Ausdehnungen beim 25. Münchner Unternehmenssteuerforum.
Grund- und Verfassungsfragen der Gewerbesteuer waren Gegenstand des 25. Münchner Unternehmenssteuerforums, das im Juni 2018 in München stattfand. Zunächst befasste sich Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der LMU München mit Verfassungsvorgaben für die Gewerbesteuer und Folgerungen für die Rechtsanwendung im Gewerbesteuerrecht. Er wies auf Friktionen und Beliebigkeiten bei der Anwendung der Gewerbesteuer hin und beklagte fragwürdige sachliche und territoriale Ausdehnungen der Gewerbesteuer. Es gebe eine Fülle von Konstruktionsfehlern. „Konstruktionen wie ein fiktives Anlagevermögen überdehnen die Anwendung des Gesetzes.” International sei die Gewerbesteuer kaum noch vermittelbar, so dass Drüen die Frage stellte, ob Deutschland international noch konkurrenzfähig sei.

Hinzurechnungen als Überdehnung der Gesetzesanwendung

Auch im Vortrag von Dr. Ingo Stangl von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, die ihren Schwerpunkt in der „steuerzentrierten Rechtsberatung” hat, kam die Thematik der Hinzurechnung zur Sprache: „Hinzurechnungen werden zur Spielwiese, um durch eine mikroskopische Betrachtung von Leistungen Ansatzpunkte für Steuereinnahmen zu finden.” Die Politik sei nicht beweglich genug, wenn es nicht Anstöße seitens des Bundesverfassungsgerichts oder des EuGH gebe. Quantitativ starke Auswirkungen allein sind für Stangl allerdings nicht als Auslegungsmaßstab geeignet. Die Finanzverwaltung lege aber extrem weit aus, sodass die Gewerbesteuer mittlerweile zu einem Beschaffungsprogramm für Gestaltungsberatungen mutiert sei. Wanderbewegungen in das Ausland sind demnach die Folge, Steuersubstrat geht verloren. Da aber Kommunen auf absehbare Zeit nicht auf das Hebesatzrecht verzichten wollen, werde die Gewerbesteuer bleiben, obwohl schon mindestens seit 1950 über deren Abschaffung diskutiert werde.

Rechtsprechung kein Reparaturbetrieb des Gesetzgebers

Prof. Dr. Georg Crezelius appellierte, dass in Zweifelsfragen restriktiv zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden werden solle, wenn Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung offene Auslegungen zulassen. Die Rechtsprechung dürfe sich nicht zu einem Reparaturbetrieb des Gesetzgebers entwickeln. Letztlich müsse eine Norm immer nach Sinn und Zweck ausgelegt werden.

Zunehmende Diskussionen im Rahmen von Betriebsprüfungen

Ihren Ursprung hat die Gewerbesteuer im sog. Äquivalenzprinzip. Die Gewerbesteuer war ursprünglich als Objekt- bzw. Realsteuer geschaffen worden, um Gemeinden für die zu tragenden Lasten ihrer Gewerbebetriebe zu entschädigen. Doch damit scheint – so die Veranstalter – die Gewerbesteuer aktuell nicht mehr allzu viel gemein zu haben, sie habe sich eher in Richtung Ertragsteuer entwickelt.

Dem Rechtsanwender offenbart sich dies gerade bei den gewerbesteuerlichen Kürzungen und Hinzurechnungen, die stets zu Diskussionen mit der Betriebsprüfung führen. Themen wie Entgelte für Schulden, Einstufung von Wirtschaftsgütern als Anlagevermögen oder die temporäre Überlassung von Rechten sind ebenso weitere Diskussionspunkte wie die Kürzungen von Beteiligungserträgen im Organkreis, die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Konzern sowie das Schicksal von Verlustvorträgen beim Gesellschafterwechsel.

Buchführungsfehler und Betriebsprüfung

Welche typischen Fehlerquellen gibt es in der Buchführung? Welche Arten von Buchführungsfehlern werden regelmäßig im Rahmen der Betriebsprüfung aufgedeckt? Die 6. Auflage dieses Erfolgsbuchs gibt Ihnen prägnant und gut verständlich Antworten.

Zusammengestellt von erfahrenen Betriebsprüfern, bilden dabei die über 90 Sachverhalte aus der Praxis mit rechtlicher Beurteilung, Buchungssätzen und Kontendarstellung den Schwerpunkt des Werks.

  • Grundlagen der Buchführung und der steuerlichen Betriebsprüfung, umfassende Darstellung der GoBD, der Regelungen zur E-Bilanz und gesetzliche Neuregelungen (Kassen-Nachschau, Lohnsteuer-Nachschau u.v.m.)
  • Typische Buchführungsfehler aus allen Themengebieten, die bei einer Betriebsprüfung auftreten, zu allen Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
  • Umsetzung der Prüfungsfeststellungen im spezifischen Bp-Stil – in Form von Kontenentwicklungen und Mehr- und Weniger-Rechnungen
  • Auswirkungen auf die Besteuerungsgrundlagen, belegt an konkreten Zahlen

Ein besonders anschauliches Praxisbuch mit vielen Fallbeispielen und Lösungen. Nach weitreichenden Rechtsänderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen finden Sie alle Inhalte auf dem neuesten Stand.


(ESV/ps)
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