Abwehrberatung
Es ist grober Denkfehler, wenn der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten verletzt und für den Haftungsfall auf eine sog. Abwehrberatung vertraut. Abwehrberatung kann den Haftungsschaden nicht beseitigen. Eine steuerliche Beratung muss teuer bezahlt werden muss, auch wenn sie erfolglos bleibt. Denn es bleibt die Erfahrung, dass es sich bei der Geschäftsführerhaftung fast immer um hohe Streitwerte handelt.
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