Wie bereits einleitend aufgeführt ist die Pflicht zur Konzernlageberichterstattung entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit einem IFRS-Konzernabschluss begründet in § 315a HGB. Nach dieser Regelung hat ein Mutterunternehmen, bei Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses, zudem die Konzernlageberichtsvorschriften des Handelsgesetzes anzuwenden. Zusammen mit dem nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernabschluss ist der Konzernlagebericht darüber hinaus prüfen zu lassen und zu veröffentlichen. Eine geordnete Darstellung der Angaben des § 315 HGB im Anhang ist nicht ausreichend. Inhaltlich hat der Konzernlagebericht einen Bezug zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards herzustellen.
Seiten 27 - 46
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.