Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 20.02.2017 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters vorgelegt. Der Referentenentwurf knüpft an die im April 2016 in Kraft getretene Modernisierung des Vergaberechts bezogen auf das öffentliche Auftragswesen an. Seither gibt es in Deutschland für alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ein neues Vergaberecht, mit dem drei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Neue Bestimmungen betreffen aber auch Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes, z.B. kommunale Auftragsvergaben. Im Zuge der angesprochenen Novellierung ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters geplant.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: