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Dokument Harmonisierung der Rechnungslegung

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Harmonisierung der Rechnungslegung

  • Frank Reuther

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Standards für die externe Rechnungslegung. Entwickelt werden sie von einem internationalen, privatrechtlichen Gremium (vgl. Kapitel 2), dem International Accounting Standards Board (IASB). Selbst erklärtes Ziel des IASB ist es dabei, „ein einheitliches Regelwerk hochwertiger, verständlicher und durchsetzbarer weltweiter Rechnungs - legungsstandards zu entwickeln“, die für Abschlussadressaten im Allgemeinen und anonyme Kapitalmarktinvestoren im Speziellen entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung stellen.
In den vergangenen Jahren ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung mit ungeahnter Geschwindigkeit vorangeschritten. So werden die IFRS inzwischen in nahezu 100 Ländern akzeptiert. In Ländern wie z.B. Kanada, Indien oder Korea bestehen zudem Pläne, die IFRS bis 2011 als nationale Standards zu übernehmen oder – wie in Japan und Singapur geplant – die nationalen Standards an die IFRS anzupassen. Zudem hat die US amerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) in ihrer Verlautbarung vom 21.12.2007 die Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Emittenten bekannt gegeben, deren Abschlüsse in Übereinstimmung mit den vom IASB ver - öffentlichten IFRS erstellt werden. Da damit auch die Notwendigkeit der Überleitungen von Periodenergebnis und Eigenkapital von IFRS auf US-GAAP entfällt, resultieren daraus weitreichende Erleichterungen für das Listing ausländischer Emittenten mit IFRS-Abschlüssen an amerikanischen Börsen. Zudem hat sich die SEC im August 2007 erstmals zu einer möglichen (befreienden) Anerkennung von IFRSAbschlüssen für US-amerikanische Unternehmen geäußert. Da rauf folgte am 14.11.2008 die Veröffentlichung eines Fahrplans zur möglichen Anerkennung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt werden, bis zum Jahre 2014. Allerdings ist dieser Fahrplan an bestimmte Bedingungen geknüpft, so z.B. die Verbesserung der Rechnungs - legungsstandards etc.

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