Dass ein Hinweisgebersystem grundsätzlich ein sinnvoller Baustein eines jeden Compliance-Management-Systems (CMS) darstellt, ist bekannt. Eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen ein Hinweisgebersystem einzurichten ist (noch) der Ausnahmefall. Spätestens bis Dezember 2021 wird es aber durch die nationale Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (WBRL) diese gesetzliche Pflicht für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten geben. Für Unternehmen mit 50 bis zu 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren. Verpflichtete Unternehmen müssen „Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und für Folgemaßnahmen“ einrichten und die Kanäle „müssen den Arbeitnehmern der juristischen Person die Meldung von Informationen über Verstöße ermöglichen“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-30 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: