Um die Frage, welche Rolle das Personalmanagement in der Compliance- Kommunikation spielt, beantworten zu können, ist es zunächst erforderlich, einen Blick auf die Aufgaben und Zuständigkeiten von HR zu werfen, die einen Bezug zu Compliance aufweisen und in einem Compliance-Management-System („CMS“) zu berücksichtigen sind.
Ausgangspunkt und Gegenstand von Teil B sind die „klassischen“ Verantwortungsbereiche von HR für das Arbeitsrecht, für die Gestaltung und Bereitstellung von Personalinstrumenten wie Stellenbeschreibungen, für Schulungen und als Ansprechpartner der Mitarbeitervertretungen.
Die Aufgabenstellung von HR im CMS wird aber nur im Zusammenhang mit und in Bezug auf andere Funktionen vollständig deutlich. Es ist kennzeichnend für ein CMS, dass darin verschiedene Unternehmensfunktionen (Unternehmensleitung, Compliance Office, Rechtsabteilung, Revision, HR, Datenschutzbeauftragter) zusammenwirken. Koordination und Strukturierung sind daher für die Funktionsfähigkeit eines CMS von ausschlaggebender Bedeutung. Aus der organisatorischen Einbindung von HR und den Schnittstellen zu den anderen Unternehmensfunktionen ergibt sich eine weitere Präzisierung der Aufgaben. Schließlich ist von Bedeutung, wie die interne Compliance-Organisation von HR ausgestaltet ist und wie man sie in international aufgestellten Unternehmen gestalten kann. Dies wird in Teil C behandelt.
Die „klassischen“ HR Aufgaben, präzisiert durch die Anforderungen des CMS und die sich daraus ergebenden Regelungen und Prozesse, sind die Basis für die Compliance-Kommunikation von HR, die in Teil D erörtert wird. Eine grundsätzliche Unterscheidung ergibt sich dabei zwischen der mit der Einführung eines CMS verbundenen Kommunikation und der Kommunikation im laufenden operativen Betrieb eines CMS.
Seiten 89 - 135
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.