Im Mai 2013 hat das IASB erneut einen Entwurf zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS veröffentlicht (IASB ED/2013/6 „Leases“). Nach Meinung des IDW weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf.
Anstelle eines einheitlichen Leasingmodells schlägt das Board einen dualen Ansatz vor, nach dem alle Leasingverhältnisse entweder als Typ A Leasing oder Typ B Leasing zu klassifizieren sind. In Abhängigkeit von dieser Klassifizierung – die nur scheinbar prinzipienorientiert ist und im Wesentlichen darauf beruht, ob der Leasinggegenstand eine Immobilie ist oder nicht – ergeben sich z.T. ganz unterschiedliche Konsequenzen für die bilanzielle Abbildung der Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber.
Nach Meinung des IDW weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf. Darüber hinaus führen die Vorschläge des IASB zu einer deutlichen Erhöhung von Komplexität und Kosten der Abschlusserstellung. Einem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung kann aus Sicht des IDW nur dann zugestimmt werden, wenn es zu einer substanziellen Verbesserung bzw. erhöhten Aussagekraft der Abschlüsse führt, sodass bspw. Analysten keine Notwendigkeit mehr sehen, die in der Bilanz enthaltenen Beträge für ihre Auswertungen anzupassen. Solange dies nicht nachgewiesen wird, ist eine begrenzte Überarbeitung des bestehenden Leasingstandards (IAS 17) vorzuziehen.
Weitere Informationen: IDW
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
